Abwesenheit

Ist ihr Kind am Schulbesuch gehindert, erfolgt die Entschuldigung für die OGTS über die Klassenleitung. Wenn Sie mit Ihrem Kind allerdings einen Termin am Nachmittag haben (z.B. Facharzt) oder ein privates Ereignis wichtigen Ausmaßes ansteht, dann schreiben Sie bitte der zuständigen Gruppenleitung eine Nachricht über den Schulmanager oder geben Sie dem pädagogischen Personal, in (nicht hand-) schriftlicher Form, eine begründete Abmeldung mit in die Schule. Dies muss mindestens am Tag vor dem Termin erfolgt sein, da sowohl Leitung als auch Rektorat zustimmen müssen.

Abmeldungen am selben Tag werden nicht zugelassen!

Befreiung aufgrund notwendiger, wiederkehrende Termine

Ausnahmen von der allgemeinen Teilnahmepflicht bilden notwendige, wiederkehrende Termine, wie bspw. Therapien, Nachhilfeunterricht, Vereinssport oder Musikschulbesuche, für diese kann Ihr Kind eine Befreiung erhalten. Dazu lassen Sie sich bitte die Teilnahme Ihres Kindes einmalig vom Veranstalter (Lehrer/Trainer/Therapeut etc.) bescheinigen und geben diese bei der OGTSKoordinatorin ab. Dies gilt dann als Befreiung bis auf Widerruf ihrerseits.

Sollte Ihr Kind die OGTS für einen Termin/Training vorzeitig verlassen müssen, sind folgende Abholzeiten möglich: direkt nach Schulschluss (11.20h, 12.20h, 13.05h) sowie 14h und 15h.

Gutschein zur begründungslosen Abmeldung

Um Ihnen als Eltern und Familie jedoch eine flexible Freizeit mit Ihrem Kind zu ermöglichen, gibt es Gutscheine zur begründungslosen Abmeldung. Sie können insgesamt sechs dieser Gutscheine pro Kind im gesamten Schuljahr verwenden. Geben Sie bitte aber auch hier, aus organisatorischen Gründen, die Gutscheine mindestens einen Tag vorher ab.

Gutschein OGTS 5.24.pdf